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FWG Oelde

Satzung

Satzung der Freien Wähler Gemeinschaft Oelde e. V.

  1. Name und Sitz
    Der Name der Vereinigung lautet Freie Wählergemeinschaft (FWG) Oelde e.V.
    Die FWG hat ihren Sitz in Oelde. Die Anschrift ist die der/des Vorsitzenden.
  1. Zweck
    Die FWG Oelde ist eine Gemeinschaft von Oelder Bürgern, die sich zum Ziel gesetzt haben, unabhängig, überparteilich und verantwortungsvoll durch kommunalpolitische Mitarbeit in der Stadt Oelde und im Kreis Warendorf zu einer positiven Entwicklung der Stadt und des Kreises beizutragen.
    Der Zweck ist ausschließlich darauf gerichtet, mit eigenen Wahlvorschlägen an den Kommunal- und Kreistagswahlen teilzunehmen und dadurch bei der politischen Willensbildung mitzuwirken.
  1. Mitgliedschaft
    3.1 Voraussetzungen
    Mitglied kann jeder werden, der das 16. Lebensjahrvollendet hat. Er muss das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland anerkennen und seine politische Arbeit darauf ausrichten.

3.2.Erwerb
Mitglied ist
a.) wer an der Gründungsversammlung teilgenommen und die dort beschlossene Satzung unterzeichnet hat oder
b.) wessen Beitrittsantrag vom Vorstand angenommen wurde.

3.3. Ende
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist jederzeit möglich und erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand. Die Gründe hierfür muss er dem Ausgeschlossenen schriftlich mitteilen. Ein vom Vorstand ausgeschlossenes Mitglied kann die Mitgliederversammlung zur Entscheidung über den Ausschluss anrufen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.

  1. Beiträge
    Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
  1. Organe
    Die Organe der FWG sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse, geschaffen werden.
  1. Vorstand
    Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und den Beisitzern. Die/Der Vorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende/n ,die/der Kassierer/in und die/der Schriftführer/in sind einzeln vertretungsberechtigt. Sie sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.
  1. Mitgliederversammlung

7.1. Häufigkeit
Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

7.2. Aufgaben
Sie beschließt unter anderem über die Entlastung und Wahl des Vorstandes, Beiträge, Satzungsänderungen.
Sie führt die Wahl und Nominierung der Bewerber für die Kommunal- und/oder die Kreistagswahl durch.
Sie entscheidet über den Beitritt der FWG Oelde zu einem Kreisverband der Freien und Unabhängigen Wählergemeinschaften im Kreis Warendorf. (Freie Wählergemeinschaft Kreis Warendorf eV)

7.3. Zusammensetzung
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Mitgliedern der FWG zusammen. Gäste können teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht.

7.4. Vorbereitung
Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein. Die Mitglieder werden unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung schriftlich eingeladen. Die Einladungsfrist beträgt 2 Wochen, in begründeten Ausnahmefällen auch weniger. Anträge zur Tagesordnung müssen 3 Tage vorher beim Vorstand vorliegen.

7.5. Beschlussfähigkeit, Stimmrecht
Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist immer beschlussfähig. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Die Stimmabgabe erfolgt öffentlich sofern geltendes Recht nicht anders vorschreibt. Auf Antrag muss die Stimmabgabe geheim erfolgen.

7.6. Niederschrift
Eine Niederschrift muss angefertigt werden. Der Vorsitzendeoder sein Stellvertreter und der Protokollführer müssen sie unterzeichnen.

  1. Außerordentliche Mitgliederversammlung
    Verlangt mindestens ein Drittel der Mitglieder schriftlich eine außerordentliche Mitgliederversammlung, so muss der Vorsitzende sie satzungsgemäß einberufen. Zwischen schriftlichem Antrag und außerordentlicher Mitgliederversammlung dürfen nichtmehr als 30 Tage liegen.
  1. Satzungsänderungen
    Mitgliederversammlungen können die Satzung mit 2/3- Mehrheiten ändern. Geplante Satzungsänderungen müssen in den Einladungen angekündigt werden.
  1. Auflösung
    Nur eine besondere, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einberufene, außerordentliche Mitgliederversammlung kann die Auflösung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder beschließen. Dass verbleibende Vermögen wird für einen gemeinnützigen Zweck gespendet, der auf dieser Mitgliederversammlung bestimmt wird.
  1. Beginn
    Die FWG Oelde e. V. ist die Rechtsnachfolgerin des nicht rechtsfähigen Verein Freie Wählergemeinschaft Oelde die sich bereits am 09.02.1994 gegründet hat. Sie wird dem Wahlleiter sowie sonstigen Behörden, insbesondere Finanzamt und sonstigen Institutionen diese Rechtsnachfolge anzeigen.
  1. Inkrafttreten
    Diese Satzung ist am 15.11.2005 von der Mitgliederversammlung beschlossen worden. Der Vorstand soll die Vereinigung zum Vereinsregister anmelden.

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