Nach Einbringung des Haushaltsentwurfs der Verwaltung für den Haushalt 2024 trafen sich Mitglieder der FWG mit Vertretern der Verwaltungsspitze zum Austausch über die künftigen Aufgaben der Stadt Oelde und zu Erläuterungen des Entwurfs durch die Verwaltung im Landhotel Meier-Gresshoff.
Der Haushalt der Stadt ist erkennbar nur noch über das Berücksichtigen einer (fiktiven) Ausgleichsrücklage genehmigungsfähig, da mehr Geld ausgegeben als eingenommen wird. Die Beratungen über den Haushalt sind vor der Situation eines nicht einmal fiktiv ausgeglichenen Haushalts schwieriger geworden.
Der Rat wird nach Einschätzung der FWG nicht sämtliche Vorschläge der Verwaltung erfüllen können, da diese schlichtweg nicht finanzierbar sind.
Nachhaltiges Wirtschaften, maßvolle Investitionen sowie ein generationengerechtes Kostenbewusstsein waren der FWG stets ein Anliegen, welches in der heutigen Finanzsituation der Stadt Oelde noch stärker an Bedeutung gewinnt.
So besteht in diesem Jahr eine noch größere Verpflichtung als sonst, Prioritäten zu setzen. Neben den anstehenden Bauprojekten liegt ein besonderes Augenmerk der FWG weiterhin bei der erforderlichen Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Zusätzlich zu den Aufwendungen für den Bau, steigen seit geraumer Zeit auch die Zinsbelastungen. Auch die Aufwendungen für Instandhaltungen und Unterhaltung der bestehenden Infrastruktur werden den finanziellen Handlungsspielraum zukünftiger Haushaltsjahre weiter verringen.
Die Landesregierung NRW hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des kommunalen Haushaltsrecht in der Gemeindeordnung NRW aufgestellt, der jedoch noch nicht rechtskräftig verabschiedet wurde. Da der Kämmerer der Stadt Oelde, Herr Jathe in den Erläuterungen zum Haushaltsentwurf erklärte, dass eine Verabschiedung des Haushalts nach Geltung des neuen Gesetzes möglich sei, überlegt die FWG, diese Entscheidung des Landes NRW vorerst abzuwarten, um anschließend einen rechtssicheren Haushalt weiter beraten und verabschieden zu können.